Der Webshop www.vintageandcream.de richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB. Verbraucher können nicht über www.vintageandcream.de bestellen. Für Verbraucher haben wir eigens einen eBay – Shop eingerichtet! Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Verwendung gegenüber Unternehmern

Der Webshop www.vintageandcream.de wird betrieben von der:
Lorenz Wittmann GmbH
Vilsbiburger Str. 70
84144 Geisenhausen

Vertreten durch die Geschäftsführer: Andreas Wittmann, Karl Wittmann

Telefon: 08743 / 96 08 – 0

Handelsregister: Landshut HRB 1526

Fax: 08743 / 96 08 – 26

Ust-Id_Nr.: DE 128956655

Mail: kathrin.schromm@lwg.de

St.-Nr.: 132 / 131 / 70001

Der Webshop www.vintageandcream.de richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB. Verbraucher können nicht über www.vintageandcream.de bestellen. Für Verbraucher haben wir eigens einen eBay – Shop eingerichtet!
Unternehmer ist gem. § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Beim erstmaligen Geschäftskontakt ist eine Auslieferung erst nach Übersendung eines Handelsregisterauszuges, eines Gewerbescheins oder eines sonstigen geeigneten Nachweises der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit möglich!

Datenschutzerklärung
Wir, der Webshop www.vintageandcream.de, betrieben von der Lorenz Wittman GmbH, Vilsbiburger Str. 70, 84144 Geisenhausen, Vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Wittman und Karl Wittmann, -nachstehend Unternehmen genannt- beachten die Regeln der Datenschutzgesetze und nehmen daher auch in Ihrem Interesse den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden daher durch uns nur im technisch notwendigen Umfang erhoben, so z.B. für die Vertragsabwicklung. In keinem Fall werden die erhobenen Daten außerhalb unseres Unternehmens verwendet, verkauft oder anderweitig Dritten – soweit es nicht für die Vertragsdurchführung unerlässlich ist – weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden im Übrigen nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Warenbestellung freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten ohne ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben.
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

§ 1 Allgemeines

  1. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  2. Abbildungen, Maße, Größenangaben und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Verkauft wird ausschließlich sog. „Vintage“-Mode. Angeboten werden ausschließlich gebrauchte Bekleidungsstücke. Die angebotenen Waren werden kiloweise verkauft. Darüber hinaus gelten keine Mindestbestellmengen.
  4. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch unverzügliche Lieferung zustande. In der Regel erfolgt die Auftragsannahme durch Versendung der Rechnung.
  5. Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss dem Verkäufer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, ausreichend, sofern der Zugang gewährleistet ist. Den Besteller trifft hierzu die Beweislast.
  7. Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Eventuelle Kosten für vom Auftraggeber gewünschte Auftragsänderungen gehen zu dessen Lasten.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“, „Besteller“ oder „Käufer“ genannt). Diese AGB gelten jedoch ausdrücklich nicht für Geschäftsbeziehungen die über die Internetauktionsplattform eBay abgeschlossen werden. Für Geschäftsbeziehungen über die Internetauktionsplattform eBay gelten –bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bzgl. der Einbeziehung von AGB- die dort gültigen AGB.
  2. Die vorliegenden AGB gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
  3. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers –mit Ausnahme der Angebote auf der Internetauktionsplattform eBay- erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt – mit Ausnahme der o.g. Bereichsbegrenzung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen –mit Ausnahme der Angebote auf der Internetauktionsplattform eBay- an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  4. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Auch wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das AGB des Auftraggebers enthält, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftragsgebers Lieferungen vorbehaltlos ausführt. AGB des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch den Verkäufer.
  5. Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Abreden bedürfen der Schriftform. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die schriftliche Vereinbarung maßgebend.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Zugang annehmen.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Bestellung kann persönlich auf dem Betriebsgelände der Lorenz Wittmann GmbH erfolgen. Darüber hinaus kann die Bestellung per Brief, Fax oder Email unter Angabe der: Bestellmenge, Name, Rechnungs- und Lieferadresse, Telefonnummer und Emailadresse erfolgen. Bei der ersten Bestellung ist ein geeigneter Nachweis über die Unternehmereigenschaft zu erbringen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach Zugang anzunehmen.
  3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist der schriftliche Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Als Kaufvertrag gilt auch die übersandte Rechnung. Diese gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Ergänzungen und Abänderungen der schriftlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Größen, Maße, Zustand usw.) sowie unsere Darstellungen derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§ 4 Zahlung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung (§1 Abs. 4) ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Anbieter.
  2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die Angaben zu den akzeptierten Zahlungsmethoden auf der Rechnung. Akzeptiert werden Überweisung und Barzahlung bei Abholung.
  3. Nach erfolglosem Ablauf der 7-Tages-Frist (§ 4 Abs. 1) kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Anbieters in Zahlungsverzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 8 Prozentpunkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  4. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 7 Abs. 5 unberührt.
  5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung berechtigt.

§ 5 Preise

  1. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk Geisenhausen. Die ausgewiesenen Preise sind Kilopreise. Sämtliche ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise laut Artikel- und Preisliste, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und bei Exportlieferungen zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Verpackungs- und Versandkosten sind in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten.
  2. Wünscht der Auftraggeber die Versendung der Ware, trägt er die Transportkosten ab Lager und ggf. die Kosten einer Transportversicherung. Sofern der Verkäufer nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale für Sendungen innerhalb Deutschlands (exkl. Transportversicherung) iHv. 8 EUR pro 20 Kilo-Karton als vereinbart. Die Ware wird in Kartons mit je ca. 20 Kilo Fassungsvermögen verpackt und via DHL versendet. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen, diese werden Eigentum des Auftraggebers; ausgenommen sind Paletten. Versandkosten für Sendungen innerhalb der EU sind beim Verkäufer zu erfragen.
  3. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers.

§ 6 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

  1. Lieferung und Versand erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. Der Auftraggeber kann –gegen Barzahlung- die Ware persönlich abholen (Cash & Carry).
  2. Die Lieferung erfolgt ab Werk Geisenhausen, wo auch Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht anderes vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbes. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.
  3. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist/ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Vorrätige Ware wird in der Regel innerhalb von 2 – 7 Tagen nach Zahlungseingang ausgeliefert.
  4. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Der Nachweis, dass dem Käufer kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist, bleibt vornehalten.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  6. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
  7. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, informiert der Verkäufer hierüber unverzüglich und teilt sogleich die voraussichtliche, neue Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Leistungen werden zu rückerstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gem. dieser AGB.
  8. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
  9. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, insbesondere wenn:
  10. die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  11. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  12. dem Aufftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  13. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB beschränkt.

§ 7 Gewährleistung, Rückgabe und Haftung für sonstige Mängel

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Garantien werden nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.
  2. Dem Auftraggeber wird kein Rückgaberecht eingeräumt. Die Vorschriften des Widerrufs finden keine Anwendung.
  3. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde Besteller im Sinne von § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 7 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen, die grundsätzlich keinen Mangel begründen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Käufer hat die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, kann der Verkäufer die hieraus entstandenen Kosten ersetzt verlangt werden.
  6. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird auf ein Jahr begrenzt.
  7. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung insgesamt ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. Hinsichtlich weiterer Einschränkungen des Ausschlusses siehe auch § 7 Abs. 9, § 8.

Reklamationen können ferner nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Musterung und Farbe.

  1. Soweit ein zu vertretender Mangel vorliegt, besteht nur ein Anspruch auf Ersatzlieferung. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  2. Schlägt die zweimalige Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers.
  3. Die oben aufgeführten Verkürzungen der Gewährleistungsfristen gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzlichen Verhalten oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet hiervon sind auch deliktische Haftungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Unbeschadet von den oben aufgeführten Verkürzungen bleibt desweiteren § 8.

§ 8 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seitens des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat, haftet dieser auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
  2. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Haftung erfolgt jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
  4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Rücktritt
Der Verkäufer jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Verkäufer jedoch nicht bekannt waren.
§ 10 Verjährung

  1. Abweichend von § 438 Abs 1 Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
  2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Besteller schriftlich den Verkäufer zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 12 Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.
§ 13 Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am Sitz des Verkäufers oder die für den Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts zuständig. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
§ 14 Geltungsbereich
Die vorstehenden AGB gelten vom 27.07.2009 an, in der jeweils gültigen Fassung.

 

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